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Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden,
soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
Ihnen und Schneider Reisen GmbH
(nachfolgend Schneider Reisen genannt), im
Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen
vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet
der Kunde Schneider Reisen den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. An sein
Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (EMail,
Internet) erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Buchungsbestätigung von Schneider Reisen
beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird Schneider Reisen dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu ist Schneider Reisen nicht
verpfl ichtet, wenn die Buchung durch den
Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn
erfolgt.
1.4. Für alle Buchungen gilt: Buchungen,
welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen,
sind für den Kunden verbindlich und
führen durch die telefonische Bestätigung
von Schneider Reisen zum Abschluss des verbindlichen
Reisevertrages.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpfl ichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpfl ichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen,
Reisevermittler
2.1. Die vertragliche Leistungspfl icht von
Schneider Reisen bestimmt sich nach der
Reiseausschreibung in Verbindung mit der
Buchungsbestätigung und allen ergänzenden
Informationen von Schneider Reisen für diese
Reise.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind
von Schneider Reisen nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treff en, Auskünfte zu geben
oder Zusicherungen zu machen, die den
vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern,
über vertraglich zugesagte Leistungen
von Schneider Reisen hinausgehen oder im
Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von Schneider Reisen
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Schneider Reisen ist verpfl ichtet, den
Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Schneider Reisen in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach
Erklärung von Schneider Reisen über die Änderung
der Reiseleistung oder die Absage der
Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung
des Sicherungsscheines gemäß §
651K BGB wird eine Anzahlung in Höhe von
€ 60,- innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor
Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziff er 7 genannten
Grund abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis pro Kunde € 75,-
nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung
mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines zahlungsfällig.
5. Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn / Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber Schneider Reisen unter der in
diesen Bedingungen angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so kann Schneider
Reisen eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroff enen Reisevorkehrungen
und ihre Aufwendungen in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis
verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden
wie folgt berechnet:
Buspauschalreisen
• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
• ab dem 6. Tag oder bei Nichtanreise 80%
Bei Reisen, die Eintrittskarten einschließen,
beziehen sich die o.g. Pauschalen auf den Reisepreis
nach Abzug der Kosten der Eintrittskarten.
Die Kosten der Eintrittskarten kann
Schneider Reisen in voller Höhe nur fordern,
soweit es Schneider Reisen nicht gelingt,
Kostenerstattung von der Ausgabestelle zu
erhalten oder die Karten an andere Kunden
zu veräußern.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
Schneider Reisen nachzuweisen,
dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als
die von ihr geforderte Pauschale.
5.4. Dem Kunden wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung sowie
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit dringend
empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss
auf Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart
oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts
bei Busreisen (Umbuchung) besteht
nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird
auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen,
kann Schneider Reisen bis zu dem bei
den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der
ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt
von € 25,- pro Kunden erheben.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die
später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag gemäß Ziff er 3 zu den dort
festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt von Schneider Reisen
wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
7.1. Schneider Reisen kann bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen,
bei Radreisen 17 Personen nach Maßgabe folgender
Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste
Zeitpunkt des Rücktritts durch Schneider
Reisen muss in der konkreten Reiseausschreibung
oder, bei einheitlichen Regelungen für
alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen,
in einem allgemeinen Kataloghinweis oder
einer allgemeinen Leistungsbeschreibung
angegeben sein.
b) Schneider Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl
und die späteste Rücktrittsfrist in der
Buchungsbestätigung anzugeben oder dort
auf die entsprechenden Prospektangaben zu
verweisen.
c) Schneider Reisen ist verpfl ichtet, dem Reisenden
gegenüber die Absage der Reise unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, dass
die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Schneider Reisen später
als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn Schneider
Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage
der Reise durch Schneider Reisen dieser
gegenüber geltend zu machen.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung
durch den Kunden
8.1. Der Reisende ist verpfl ichtet, auftretende
Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung
von Schneider Reisen (Reiseleitung, Busfahrer,
Agentur) oder direkt gegenüber Schneider
Reisen unter der unten angegebenen Anschrift
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann
nicht, wenn die dem Reisenden obliegende
Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels
erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende
den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen
Mangels aus wichtigem, für Schneider Reisen
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Schneider Reisen
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit Schneider Reisen für einen dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
10. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise
geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann fristwahrend nur gegenüber Schneider
Reisen unter der nachstehend angegebenen
Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann
der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c
bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Hiervon
ausgenommen sind Schäden durch die Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Fälle groben Verschuldens, die in
zwei Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage
nach enden sollte. Schweben zwischen dem
Kunden und Schneider Reisen Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder Schneider
Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich
geschützt; Bundesverband Deutscher
Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt
Rainer Noll, Stuttgart, 2009.
Aktuelle Jahreszahl 2009.
Reiseveranstalter ist:
Schneider Reisen GmbH
Geschäftsführer Harald Bank
Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB 10897
Johannesweg 16 • 53894 Mechernich
Telefon: 02443 - 2446
Telefax: 02443 - 4226
e-mail:
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Im Reisekatalog vertretende Fremdveranstalter:
Haas Reisen
Hier gelten die Reisebedingungen der jeweiligen
Unternehmen.
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